|| Medizinrecht
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Arzt für die Erstellung eines Wiedereingliederungsplans, der bei einem als Lagerist tätigen Patienten das Heben von Lasten bis zu 40 kg erlaubt, auf Schadensersatz haftet, wenn sich dadurch die Schmerzen des Patienten nach einer Oberschenkelhalsbruch-OP verschlimmern.
Der Beklagte war der Ansicht, dass die stärkere Belastung auf Basis der durchgeführten Röntgendiagnostik erlaubt gewesen sei. Nach Auffassung des Landgerichts ist dem Beklagten ein vermeidbarer Diagnoseirrtum vorzuwerfen, da die fehlende Knochenbruchheilung auf dem gefertigten Röntgenbild zu erkennen gewesen sei. Der Schaden des Klägers bestehe darin, dass der Kläger über einen Zeitraum von etwas mehr als zwei Monaten - vom Beginn der Behandlung durch den Beklagten bis zur Implantierung der neuen Hüfte - unter erheblichen Schmerzen gelitten hat. Dies rechtfertige einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 5.000,00 €.
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