|| Arbeitsrecht
Wie bereits im Oktober vor dem LAG Düsseldorf scheiterten nun mehrere Pilotinnen und Piloten vor dem LAG Berlin-Brandenburg mit ihren Kündigungsschutzklagen.
In den bislang lediglich als Pressemitteilungen vorliegenden Urteilen führt das LAG Berlin-Brandenburg an, dass die ausgesprochenen Kündigungen aufgrund der Einstellung des Betriebs wirksam seien. Es habe weder einen Betriebsübergang der ehemaligen Air Berlin insgesamt, noch von Betriebsteilen auf andere Fluggesellschaften gegeben. Für einen von der Klägerseite geltend gemachten Betriebsteilübergang fehle es an einer abgrenzbaren wirtschaftlichen Einheit innerhalb der ehemaligen Air Berlin als Voraussetzung für den Übergang eines Betriebs.
Die Revision zum BAG wurde nicht zugelassen. In den nächsten Wochen stehen weitere Entscheidungen über die zahlreichen Klagen an.
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