Gemeinschaftliches Testament: Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts von wechselbezüglichen Verfügungen

|| Erbrecht

OLG Bremen, Beschluss vom 30.08.2017, Az.: 5 W 27/ 16

Die mittels eines sogenannten Änderungsvorbehaltes in einem gemeinschaftlichen Testament den Ehegatten wechselseitig eingeräumte Befugnis zur Abänderung wechselseitiger Verfügungen kann von der Zustimmung eines Dritten (hier: Testamentsvollstrecker) abhängig gemacht werden.


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