|| Erbrecht
Wenden Ehegatten im gemeinschaftlichen Testament Grundbesitz an nur eines ihrer gemeinsamen Kinder zu, so stellt dies keine alleinige Schlusserbeneinsetzung dieses Kindes dar, wenn der Grundbesitz nach der tatsächlich verwirklichten Vorstellung der testierenden Eheleute dem Kind noch zu ihren Lebzeiten übereignet werden sollte.
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