Kündigung eines Lehrers aufgrund von Äußerungen auf YouTube

|| Arbeitsrecht

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2019, Az.: 60 Ca 7170/18 (Pressemitteilung Nr. 03/19 vom 17.01.2019)

Der Pädagoge kritisierte auf seinem den YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ die „Überfremdung“ Deutschlands und hatte zu Trauermärschen für die „Opfer“ der Asylpolitik aufgefordert. Dieses Verhalten veranlasste den Arbeitgeber, das Land Berlin, zu einer außerordentlichen Kündigung. Der Kläger hat hiergegen Kündigungsschutzklage erhoben.

Mit dem bislang lediglich als Pressemitteilung vorliegenden Urteil des Arbeitsgerichts Berlin wurde die Klage abgewiesen. Das Arbeitsgericht führt an, dass die außerordentliche Kündigung in diesem Fall gerechtfertigt sei, da dem Kläger die persönliche Eignung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst fehle. Es könne nicht unterstellt werden, dass der Kläger künftig in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit sei, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Dem Kläger sei es darauf angekommen, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in den von ihm verbreiteten Videos in Frage zu stellen und sie verächtlich zu machen. Die Einstellung des Klägers sei mit der Tätigkeit als Lehrer des beklagten Landes unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Gegen das Urteil kann Berufung an das LAG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.



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