Pflichtteilsansprüche des Enkels bei Enterbung des Sohnes

|| Erbrecht

OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2017, Az.: I-10 U 31/17

1. Enterbt der Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen einem anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen.

2. Für das gesetzliche Erbrecht eines Abkömmlings kommt es auf dessen rechtliche Abstammung vom Erblasser an. Der Beweis der rechtlichen Abstammung kann durch die Vorlage einer Geburtsurkunde erbracht werden.


zurück