|| Erbrecht
1. Zum Umfang der Wirkung einer erfolgreichen Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf die Wirksamkeit früherer Verfügungen von Todes wegen.
2. War die Erbeinsetzung eines Ehegatten als Alleinerbe durch den anderen wechselbezüglich zur Schlusserbeneinsetzung der gemeinsamen Kinder durch ihn, führte die Beseitigung dieser (wechselbezüglichen) Schlusserbeneinsetzung durch wirksame Anfechtung gem. § 2079 BGB dazu, dass nach § 2270 Abs. 1 BGB auch die Einsetzung des anfechtenden Ehegatten als Alleinerbe nichtig ist.
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