Zulässige Befristung des Arbeitsvertrages eines Lizenzspielers der Fußballbundesliga

|| Arbeitsrecht

BAG, Urteil vom 16.01.2018, Az.: 7 AZR 312/16

In dem bisher als Pressemitteilung vorliegenden Urteil hat das BAG entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußballbundesliga regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt ist. Im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport werden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen kann. Dies ist eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründet.

Vorliegend war der Kläger bei dem beklagten Verein seit dem 01.07.2009 als Lizenzspieler in der 1. Fußballbundesliga beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildete zuletzt der Arbeitsvertrag vom 07.07.2012, der eine Befristung zum 30.06.2014 und eine Option vorsieht, den Vertrag bis zum 30.06.2015 zu verlängern, wenn der Kläger in der Saison 2013/2014 in mindestens 23 Bundesligaspielen eingesetzt wird. Der Kläger absolvierte in der Saison 2013/2014 neun der ersten zehn Bundesligaspiele. Am elften Spieltag wurde er in der Halbzeit verletzt ausgewechselt und in den verbleibenden Spielen verletzungsbedingt nicht mehr eingesetzt. Hiernach wurde er nicht mehr zu Bundesligaspielen herangezogen, sondern der zweiten Mannschaft des Beklagten zugewiesen. Der Kläger hat u.a. die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der vereinbarten Befristung am 30.06.2014 geendet hat.


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